Allgemeine Informationen

Was ist Betreuung?
Betreuung ist die gesetzliche Vertretung für volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein regeln können. Dies kann aufgrund von psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen, Demenz oder schweren körperlichen Behinderungen der Fall sein.
Voraussetzungen für eine Betreuung
Eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn eine psychische Krankheit oder eine Behinderung vorliegt, die dazu führt, dass der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen kann. Andere Hilfen durch Angehörige, soziale Dienste oder Bevollmächtigte müssen unzureichend sein.
Die Betreuung erfolgt entweder auf Antrag des Betroffenen oder auf Anregung Dritter (z.B. Angehörige, Sozialdienste). Ohne den freien Willen des Betroffenen darf keine Betreuung angeordnet werden.
Bei rein körperlichen Behinderungen ist die Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Die Betreuungsmaßnahme kann für maximal sieben Jahre angeordnet werden.
Das Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht prüft die Notwendigkeit einer Betreuung. Hierzu wird ein psychiatrisches Gutachten eingeholt und der Betroffene persönlich angehört. In besonderen Fällen wird ein Verfahrenspfleger (oftmals ein Rechtsanwalt) einbezogen. Die Betreuungsbehörde erstellt einen Sozialbericht, der die Gesamtsituation und den Hilfebedarf darstellt und einen geeigneten Betreuer vorschlägt. Gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts können Rechtsmittel eingelegt werden.
Aufgabenkreise der Betreuung
Die Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise angeordnet, in denen sie erforderlich ist. Beispiele für Aufgabenkreise sind:
- Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitsangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
Wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen ebenso gut geregelt werden können, wird kein Betreuer bestellt. Die Rechte des Betreuten werden nur so weit wie nötig eingeschränkt.
Die Wünsche des Betreuten stehen immer im Mittelpunkt.